HAUTARZT-VENENPRAXIS  
 
       
  Dr. Michael HÖRNER  

Tel.:

(01)-789 26 54

  Facharzt für Dermatologie, Venerologie und Allergologie  

E-Mail:

praxis@hautarzt-hoerner.at

  1140 Wien, Hütteldorfer Straße 117 / 9  

Web:

www.hautarzt-hoerner.at

 

     
 
 

e-card: Die elektronische Sozialversicherungskarte

Sie ersetzt den Krankenschein - nicht den Überweisungsschein

 
   
Was ist die e-card?  
Wie wird die e-card verwendet?  
Häufige Fragen zur e-card  
Links  
   
Was ist die e-card?  
 

Die e-card ist eine elektronisch verwendbare Sozialversicherungskarte. Auf ihrer Vorderseite vermerkt sind Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer des Patienten; ab 2020 werden auch e-Cards mit Foto ausgegeben. Auf ihrer Rückseite befinden sich Daten, die zur Behandlung im EU-Ausland erforderlich sind (Europäische Krankenversicherungskarte).

Im Falle einer ärztlichen Überweisung ist der ausgestellte Überweisungsschein weiterhin  vorzulegen. Er dient ja der Übermittlung spezieller Fragestellungen, die nicht auf der e-card gespeichert werden.

Bei Reisen in Länder innerhalb der Europäischen Union (EU) kann die e-card als Nachweis zur Berechtigung einer (dringend erforderlichen) ärztlichen Behandlung vorgelegt werden. In Ländern außerhalb der EU hat die e-card keine solche Gültigkeit. In diesem Falle können weiterhin - soweit verfügbar - zwischenstaatliche Abkommen zur Absicherung ärztlicher Behandlung genützt werden.

 

 
Wie wird die e-card verwendet?  
 

In der Arztpraxis dient die e-card als "Schlüssel" zu einer elektronischen Abfrage: Es wird bei jedem Arztbesuch der aktuelle Versicherungsstatus überprüft. Die Abfrage erfolgt über das streng geschützte Gesundheits-Informations-Netz (GIN).

Nehmen Sie bitte ihre e-card zu jedem Besuch in der Arztpraxis mit!

Ab Juli 2006 wird die e-card mit dem Arzneimittel-Bewilligungssystem (ABS) verknüpft. Dadurch kann der Arzt mittels ihrer e-card eine Anfrage zur chefärztlichen Bewilligung für Medikamente und Verordnungen einholen. Dies erspart dem Patienten den persönlichen Weg zum Chefarzt.

Seit 2012 sind ärztliche Praxen dazu angehalten, bei Erstkonsultation eine Identitätskontrolle unter gemeinsamer Vorlage von e-card  und Lichtbildausweis durchzuführen. Diese Sicherheitsüberprüfung soll die missbräuchliche Verwendung von e-cards durch unbefugte Personen verhindern. Zudem gibt das e-card-System von sich aus die Ausweispflicht einzelner Personen vor.

Mit Ausgabe von e-Cards mit Bild wird diese Identifikationsprüfung in Zukunft deutlich erleichtert.

 

 
 

Regelungen während der Corona-Pandemie

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie 2020 wurden die Regelungen betreffend e-Card Vorlage zeitweise verändert bzw. aufgehoben. Insbesondere ist eine e-Card nun in der Praxis zwar vorzuweisen, wird aber nicht zwingend in das Lesegerät gesteckt. Die Verwendung der praxiseigenen Administrationskarte ersetzt vorübergehend die elektronische Identifikation mittels e-Card.

Zudem hat sich im Zuge der Coronavirus-Pandemie die ärztliche Fern-Konsultation mittels Telemedizin erfolgreich etabliert. Telemedizinische Begutachtungen ohne persönliche Anwesenheit kommen für Patientinnen und Patienten in Frage, welche bereits an der betreffenden Arztpraxis in Behandlung standen oder stehen. Auch in diesen Fällen wird naturgemäß keine e-Card vorgewiesen.

Inwieweit die aktuell temporären Regelungen nach Abklingen der Coronavirus-Pandemie ihre Gültigkeit behalten werden, wird seitens Gesetzgeber noch festzulegen sein.

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Häufige Fragen zur e-card  

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Muß ich die e-card bei jedem Arztbesuch mitbringen?

Ja, nicht zuletzt in Hinblick auf das Arzneimittel-Bewilligungs-System (ABS) muß die e-card jedesmal mitgebracht werden.

 

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Muß ich neben der e-card auch einen ausgestellten Überweisungsschein mitbringen?

Ja, ein ausgestellter Überweisungsschein muß ebenfalls vorgelegt werden.

 

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Wie viele verschiedene Ärzte kann ich aus eigenem (ohne Überweisung) mit meiner e-card aufsuchen?

Für Versicherte der Gebietskrankenkassen gilt derzeit folgende Regelung: Abgesehen vom Besuch des Arztes für Allgemeinmedizin können bis zu zwei verschiedene Fachärzte pro Quartal ohne Überweisungsschein aufgesucht werden.

Weiterhin kann nur ein Arzt eines bestimmten Faches pro Quartal aufgesucht werden. Verschiedene Ärzte ein und desselben Faches können nur durch Überweisung von Facharzt zu Facharzt aufgesucht werden.

Für Versicherte anderer Krankenkassen sind derzeit keine entsprechenden Regelungen bekannt.

 

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Muß ich die e-card mitbringen, wenn ich nur ein Rezept abhole?

Ja! - 

 

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Bedeutet der Besitz einer e-card, dass ich innerhalb des Sozialversicherungssystems krankenversichert bin?

Nein! Auch Personen, die aktuell nicht krankenversichert sind, bleiben im Besitz einer e-card.

 

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Was geschieht bei Änderungen meines Versicherungsstatus?

Ihre ausgestellte e-card behält ihre Gültigkeit. Änderungen des Versicherungsstatus (Wechsel der Krankenkasse, Auslaufen des Versicherungsschutzes) werden dem behandelnden Arzt durch Stecken ihrer e-card online mitgeteilt.

 

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Was geschieht, wenn ich die e-card vergessen habe?

Es wird in der Praxis eine Ersatzgebühr in Höhe von 40,- EUR eingehoben. Bringen Sie bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre e-card nach, und Sie erhalten die Ersatzgebühr zurück.

 

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Was geschieht, wenn ich die e-card verloren habe?

Wenden Sie sich umgehend an ihre Sozialversicherung: Es wird eine neue e-card ausgestellt werden.

 

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Das e-card-System meldet, dass ich bei der angegebenen Krankenkasse nicht versichert bin - aber ich weiß nichts davon!

Änderungen des Versicherungsstatus (z.B. Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen) werden durch das e-card-System eventuell mit Verzögerung (bis zu zwei Wochen) erfasst. Unsere Assistentinnen bemühen sich um telefonische Aufklärung bei ihrem Versicherungsträger. 

Es kann jedoch auch passieren, dass man unwissentlich aus dem Versicherungsschutz fällt: Achtung Studenten! Es muß für jedes Semester eine Inskriptionsbestätigung an die zuständige Kranken- versicherung abgesendet werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz. 

 

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Werden auf der e-card meine Krankheitsdaten gespeichert?

Nein, die e-card dient lediglich als Schlüsselkarte zur Abfrage ihres Versicherungsstatus.

 

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Erhalten mitversicherte Kinder eine eigene e-card?

Ja: Da sie eine eigene Sozialversicherungsnummer erhalten, erhalten sie auch eine eigene e-card.

 

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Wer hat Zugriff auf Daten, welche auf der e-card gespeichert sind?

Auf diese Daten (Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) haben nur befugte Stellen der Sozialversicherungsträger sowie Ärzte und Ärztinnen Zugriff, die mittels praxiseigener Administrations-karte an das GIN-Netzwerk angeschlossen sind.

 

 
Links  
 

Weitere Information zur e-card erhalten Sie unter folgenden Adressen:

 

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e-card Betriebsgesellschaft

Tel. Serviceline: 050124 33 11

www.chipkarte.at

 

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Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger

www.sozialversicherung.at

 

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Ärztekammer für Wien

www.aekwien.at

 

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sowie unter den Adressen der einzelnen Sozialversicherungsträger.

 

 
 

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