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HAUTARZT-VENENPRAXIS |
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e-card: Die
elektronische Sozialversicherungskarte
Sie
ersetzt den Krankenschein - nicht
den Überweisungsschein
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Was
ist die e-card? |
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Wie
wird die e-card verwendet? |
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Häufige
Fragen zur e-card |
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Links |
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Was
ist die e-card? |
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Die
e-card ist eine elektronisch verwendbare
Sozialversicherungskarte. Auf ihrer Vorderseite
vermerkt sind Name, Geburtsdatum und
Sozialversicherungsnummer des Patienten; ab 2020
werden auch e-Cards mit Foto ausgegeben. Auf ihrer
Rückseite befinden sich Daten, die zur
Behandlung im EU-Ausland erforderlich sind
(Europäische Krankenversicherungskarte). Im
Falle einer ärztlichen Überweisung ist der ausgestellte Überweisungsschein
weiterhin vorzulegen.
Er dient ja der Übermittlung spezieller
Fragestellungen, die nicht auf der e-card
gespeichert werden. Bei
Reisen in Länder innerhalb der Europäischen
Union (EU) kann die e-card als Nachweis zur
Berechtigung einer (dringend erforderlichen)
ärztlichen Behandlung vorgelegt werden. In
Ländern außerhalb der EU hat die e-card keine
solche Gültigkeit. In diesem Falle können
weiterhin - soweit verfügbar - zwischenstaatliche
Abkommen zur Absicherung ärztlicher Behandlung
genützt werden.
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Wie
wird die e-card verwendet? |
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In
der Arztpraxis dient die e-card als
"Schlüssel" zu einer elektronischen
Abfrage: Es wird bei jedem Arztbesuch der aktuelle
Versicherungsstatus überprüft. Die Abfrage
erfolgt über das streng geschützte
Gesundheits-Informations-Netz (GIN).
Nehmen
Sie bitte ihre e-card zu jedem Besuch in der
Arztpraxis mit!
Ab
Juli 2006 wird die e-card mit dem
Arzneimittel-Bewilligungssystem
(ABS) verknüpft. Dadurch kann der Arzt mittels
ihrer e-card eine Anfrage zur chefärztlichen
Bewilligung für Medikamente und Verordnungen
einholen.
Dies erspart dem Patienten den persönlichen Weg
zum Chefarzt.
Seit 2012 sind ärztliche Praxen dazu angehalten,
bei Erstkonsultation eine Identitätskontrolle
unter gemeinsamer Vorlage von e-card und
Lichtbildausweis durchzuführen. Diese Sicherheitsüberprüfung
soll die missbräuchliche Verwendung von e-cards
durch unbefugte Personen verhindern. Zudem gibt
das e-card-System von sich aus die
Ausweispflicht einzelner Personen vor.
Mit Ausgabe von
e-Cards mit Bild wird diese
Identifikationsprüfung in Zukunft deutlich
erleichtert.
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Regelungen
während der Corona-Pandemie
Im Zuge der
Coronavirus-Pandemie 2020 wurden die Regelungen
betreffend e-Card Vorlage zeitweise verändert bzw.
aufgehoben. Insbesondere ist eine e-Card nun in der
Praxis zwar vorzuweisen, wird aber nicht zwingend in das
Lesegerät gesteckt. Die Verwendung der praxiseigenen
Administrationskarte ersetzt vorübergehend die
elektronische Identifikation mittels e-Card.
Zudem hat sich im Zuge der
Coronavirus-Pandemie die ärztliche Fern-Konsultation
mittels Telemedizin erfolgreich etabliert.
Telemedizinische Begutachtungen ohne persönliche
Anwesenheit kommen für Patientinnen und Patienten in
Frage, welche bereits an der betreffenden Arztpraxis in
Behandlung standen oder stehen. Auch in diesen Fällen
wird naturgemäß keine e-Card vorgewiesen.
Inwieweit die aktuell
temporären Regelungen nach Abklingen der
Coronavirus-Pandemie ihre Gültigkeit behalten werden,
wird seitens Gesetzgeber noch festzulegen sein.
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Häufige
Fragen zur e-card |
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Muß
ich die e-card bei jedem Arztbesuch mitbringen?
Ja,
nicht zuletzt in Hinblick auf das
Arzneimittel-Bewilligungs-System (ABS) muß die
e-card jedesmal mitgebracht werden.
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Muß
ich neben der e-card auch einen ausgestellten
Überweisungsschein mitbringen?
Ja,
ein ausgestellter Überweisungsschein muß
ebenfalls vorgelegt werden.
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Wie
viele verschiedene Ärzte kann ich aus eigenem
(ohne Überweisung) mit meiner e-card aufsuchen?
Für
Versicherte der Gebietskrankenkassen gilt derzeit
folgende Regelung: Abgesehen vom Besuch des Arztes
für Allgemeinmedizin können bis zu zwei
verschiedene Fachärzte pro Quartal ohne
Überweisungsschein aufgesucht werden. Weiterhin
kann nur ein Arzt eines bestimmten Faches pro
Quartal aufgesucht werden. Verschiedene Ärzte ein
und desselben Faches können nur durch
Überweisung von Facharzt zu Facharzt aufgesucht
werden. Für
Versicherte anderer Krankenkassen sind derzeit
keine entsprechenden Regelungen bekannt.
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Muß
ich die e-card mitbringen, wenn ich nur ein Rezept abhole?
Ja!
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Bedeutet
der Besitz einer e-card, dass ich innerhalb des
Sozialversicherungssystems krankenversichert bin?
Nein!
Auch Personen, die aktuell nicht krankenversichert
sind, bleiben im Besitz einer e-card.
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Was
geschieht bei Änderungen meines
Versicherungsstatus?
Ihre
ausgestellte e-card behält ihre Gültigkeit.
Änderungen des Versicherungsstatus (Wechsel der
Krankenkasse, Auslaufen des Versicherungsschutzes)
werden dem behandelnden Arzt durch Stecken ihrer
e-card online mitgeteilt.
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Was
geschieht, wenn ich die e-card vergessen habe?
Es
wird in der Praxis eine Ersatzgebühr in Höhe von
40,- EUR eingehoben. Bringen Sie bitte zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ihre e-card nach, und
Sie erhalten die Ersatzgebühr zurück.
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Was
geschieht, wenn ich die e-card verloren habe?
Wenden
Sie sich umgehend an ihre
Sozialversicherung: Es wird eine neue e-card
ausgestellt werden.
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Das
e-card-System meldet, dass ich bei der angegebenen
Krankenkasse nicht versichert bin - aber ich weiß
nichts davon!
Änderungen
des Versicherungsstatus (z.B. Wechsel von einer
Krankenkasse zur anderen) werden durch das
e-card-System eventuell mit Verzögerung (bis zu
zwei Wochen) erfasst. Unsere Assistentinnen
bemühen sich um telefonische Aufklärung bei
ihrem Versicherungsträger.
Es
kann jedoch auch passieren, dass man unwissentlich
aus dem Versicherungsschutz fällt: Achtung
Studenten! Es muß für jedes Semester eine
Inskriptionsbestätigung an die zuständige
Kranken- versicherung abgesendet werden, sonst
erlischt der Versicherungsschutz.
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Werden
auf der e-card meine Krankheitsdaten gespeichert?
Nein,
die e-card dient lediglich als Schlüsselkarte zur
Abfrage ihres Versicherungsstatus.
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Erhalten
mitversicherte Kinder eine eigene e-card?
Ja:
Da sie eine eigene Sozialversicherungsnummer
erhalten, erhalten sie auch eine eigene e-card.
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Wer
hat Zugriff auf Daten, welche auf der e-card
gespeichert sind? Auf
diese Daten (Name, Geburtsdatum,
Sozialversicherungsnummer) haben nur befugte
Stellen der Sozialversicherungsträger sowie Ärzte
und Ärztinnen Zugriff, die mittels praxiseigener
Administrations-karte an das GIN-Netzwerk angeschlossen sind.
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Links |
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Weitere Information
zur e-card erhalten Sie unter folgenden Adressen:
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e-card
Betriebsgesellschaft
Tel.
Serviceline: 050124 33 11 |
www.chipkarte.at |
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Hauptverband
der österr. Sozialversicherungsträger |
www.sozialversicherung.at |
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Ärztekammer
für Wien |
www.aekwien.at |
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sowie
unter den Adressen der einzelnen
Sozialversicherungsträger.
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Copyright
M. Hoerner / Impressum und Datenschutzerklärung: www.hautarzt-hoerner.at |
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