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    H A U T A R Z T    
  V E N E N P R A X I S
       

Dr. Michael Hörner

FA für Dermatologie, Venerologie, Allergologie

A-1140 Wien, Hütteldorfer Straße 117 / 9

Tel: (01)-789 26 54....E-Mail: praxis@hautarzt-hoerner.at

 
Druckvariante

e-card: 

Die elektronische Sozialversicherungskarte

 

Sie ersetzt den Krankenschein - 

nicht den Überweisungsschein

  Was ist die e-card?
  Wie wird die e-card verwendet?
  Häufige Fragen zur e-card
  Links
  Was ist die e-card?    

Was ist die e-card

Die e-card ist eine elektronisch verwendbare Sozialversicherungs- karte. Auf ihrer Vorderseite vermerkt sind Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer des Patienten; seit 2020 trage e-Cards auch ein Foto. Auf ihrer Rückseite befinden sich Daten, die zur Behandlung im EU-Ausland erforderlich sind (Europäische Krankenversicherungskarte).

 

Überweisungsschein

Im Falle einer ärztlichen Überweisung ist weiterhin der ausgestellte Überweisungsschein vorzulegen. Er dient der Übermittlung spezieller Fragestellungen, die nicht auf der e-card gespeichert werden.

 

Gültigkeit im Ausland

Bei Reisen in Länder innerhalb der Europäischen Union (EU) kann die e-card als Nachweis zur Berechtigung einer (dringend erforderlichen) ärztlichen Behandlung vorgelegt werden. In Ländern außerhalb der EU hat die e-card keine solche Gültigkeit. In diesem Falle können weiterhin - soweit verfügbar - zwischenstaatliche Abkommen zur Absicherung ärztlicher Behandlung genützt werden.

 
  Wie wird die e-card verwendet?  

Verwendung als

"Schlüsselkarte"

In der Arztpraxis dient die e-card als "Schlüssel" zu einer elektronischen Abfrage: Es wird bei jedem Arztbesuch der aktuelle Versicherungsstatus überprüft. Die Abfrage erfolgt über das streng geschützte Gesundheits-Informations-Netz (GIN).

Nehmen Sie bitte ihre e-card zu jedem Besuch in der Arztpraxis mit!

 

Arzneimittel-

Bewilligungssystem

Mittels e-card besteht auch ein Zugang zum Arzneimittel-Bewilligungssystem (ABS). Dadurch können seitens Praxis Anfragen zur chefärztlichen Bewilligung bestimmter Medikamente erstellt werden. Dies erspart betroffenen Patienten den Weg zum Chefarzt.

 

Identitätskontrolle

 

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Seitenanfang

Die neueste Generation von e-Cards trägt gewöhnlich ein Bild zwecks Identitätskontrolle. Sollte kein integriertes Bild vorhanden sein, muss im Zuge der Erstkonsultation auch ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.

 
  Häufige Fragen zur e-card  

Häufige Fragen

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Muss ich die e-card bei jedem Arztbesuch mitbringen?

Ja, nicht zuletzt in Hinblick auf das Arzneimittel-Bewilligungs- System (ABS) muss die e-card jedesmal mitgebracht werden.

 

 

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Muss ich neben der e-card auch einen ausgestellten Überweisungsschein mitbringen?

Ja, ein ausgestellter Überweisungsschein muss ebenfalls vorgelegt werden.

 

 

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Wie viele verschiedene Ärzte kann ich aus eigenem (ohne Überweisung) mit meiner e-card aufsuchen?

Für Versicherte der Österr. Gesundheitskasse (ÖGK) gilt derzeit folgende Regelung: Abgesehen vom Besuch des Arztes für Allgemeinmedizin können bis zu zwei verschiedene Fachärzte pro Quartal ohne Überweisungsschein aufgesucht werden.

Im Regelfall kann nur ein Arzt eines bestimmten Faches pro Quartal aufgesucht werden. Mehrere Ärzte desselben Fachgebiets können nur durch Überweisung von Facharzt zu Facharzt aufgesucht werden.

Für Versicherte anderer Krankenkassen sind keine entsprechenden Regelungen bekannt.

 

 

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Muss ich die e-card mitbringen, wenn ich nur ein Rezept abhole?

Ja! - 

 

 

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Bedeutet der Besitz einer e-card, dass ich innerhalb des Sozialversicherungssystems krankenversichert bin?

Nein! Auch Personen, die aktuell nicht krankenversichert sind, bleiben im Besitz einer e-card.

 

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Was geschieht bei Änderungen meines Versicherungsstatus?

Ihre ausgestellte e-card behält ihre Gültigkeit. Änderungen des Versicherungsstatus (Wechsel der Krankenkasse, Auslaufen des Versicherungsschutzes) werden dem behandelnden Arzt durch Stecken ihrer e-card bekannt und mitgeteilt.

 

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Was geschieht, wenn ich die e-card vergessen habe?

Es wird in der Praxis eine Ersatzgebühr in Höhe von 40,- EUR eingehoben. Bringen Sie bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre e-card nach, und Sie erhalten die Ersatzgebühr zurück.

 

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Was geschieht, wenn ich die e-card verloren habe?

Wenden Sie sich umgehend an ihre Sozialversicherung: Es wird eine neue e-card ausgestellt werden.

 

 

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Das e-card-System meldet, dass ich bei der angegebenen Krankenkasse nicht versichert bin - aber ich weiß nichts davon!

Änderungen des Versicherungsstatus (z.B. Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen) werden durch das e-card-System eventuell mit Verzögerung (bis zu zwei Wochen) erfasst. Unsere Assistentinnen bemühen sich um telefonische Aufklärung bei ihrem Versicherungsträger. 

Es kann jedoch auch passieren, dass man unwissentlich aus dem Versicherungsschutz fällt: Achtung Studenten! Es muss für jedes Semester eine Inskriptionsbestätigung an die zuständige Krankenversicherung abgesendet werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz. 

 

 

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Werden auf der e-card meine Krankheitsdaten gespeichert?

Nein, die e-card dient lediglich als Schlüsselkarte zur Abfrage ihres Versicherungsstatus.

 

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Erhalten mitversicherte Kinder eine eigene e-card?

Ja: Da sie eine eigene Sozialversicherungsnummer erhalten, erhalten sie auch eine eigene e-card.

 

 

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Wer hat Zugriff auf Daten, welche auf der e-card gespeichert sind?

Auf diese Daten (Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungs- nummer) haben nur befugte Stellen der Sozialversicherungsträger sowie Ärzte und Ärztinnen Zugriff, die mittels praxiseigener Administrationskarte an das GIN-Netzwerk angeschlossen sind.

 
  Links  

Links

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Weitere Information zur e-card erhalten Sie unter folgenden Adressen:

 

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e-card Betriebsgesellschaft

Tel. Serviceline: 050124 33 11

www.chipkarte.at

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Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger

www.sozialversicherung.at

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Ärztekammer für Wien

www.aekwien.at

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sowie unter den Adressen der einzelnen Sozialversicherungsträger.

 

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Druckvariante

Die Nennung der männlichen Form von Personen ist geschlechts-neutral zu verstehen. Zwecks besserer Lesbarkeit wird nach Erfordernis auf die gleichzeitige Nennung der männlichen und weiblichen Form verzichtet.

 

Seite aktualisiert am: 28.09.2024

 

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